Übersicht Berufsprüfung

Die Berufsprüfung findet jeweils einige Monate nach dem Ende des Lehrgangs statt. Um an der Berufsprüfung teilzunehmen, braucht es eine gewisse Berufserfahrung in der Rohstoffaufbereitung sowie die bestandenen Modulprüfungen aus dem Lehrgang. Nach bestandener Berufsprüfung erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten einen eidgenössischen Fachausweis als Rohstoffaufbereiter/in.


Rohstoffaufbereiter/in mit eidgenössischem Fachausweis


Durch die Berufsprüfung wird verifiziert, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin über die geforderten Kompetenzen verfügt und in der Lage ist, das Wissen aus den einzelnen Modulen auch vernetzt anzuwenden.

Die Rahmenbedingungen für die Berufsprüfung (Zulassung, Prüfungsinhalte, etc.) sind in der Prüfungsordnung geregelt, welche von der Trägerschaft erarbeitet und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation genehmigt wurde. Weitere Informationen zur Berufsprüfung liefert ausserdem die Wegleitung zur Prüfungsordnung.

Die 13. Berufsprüfung für Rohstoffaufbereiter/innen fand im November 2025 statt. Die nächste Berufsprüfung findet im November 2026 statt.

Neue Prüfungsordnung für Berufsprüfungen ab 2027

Ab den Berufsprüfungen 2027 treten eine neue Prüfungsordnung sowie eine neue Wegleitung in Kraft. Diese Unterlagen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht und auf dieser Seite bereitgestellt.

Für die aktuell durchgeführten Prüfungen gelten die nachstehenden Dokumente:



Neue Bedingungen ab 2027

Um zur Berufsprüfung zugelassen zu werden, muss die Kandidatin/der Kandidat die sechs Modulprüfungen bestanden haben und über Berufserfahrung in der Rohstoffaufbereitung verfügen. Wie viel Berufserfahrung nötig ist, hängt von der Vorbildung ab und ist in der neuen Prüfungsordnung geregelt.