Zulassung
Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, muss der Kandidat / die Kandidatin eine der folgenden Zulassungsbedingungen erfüllen:
- Ein eidg. Fähigkeitszeugnis in einem technischen Beruf besitzen und 2 Jahre Berufspraxis in der Aufbereitung von Rohstoffen nachweisen sowie über die erforderlichen Modulabschlüsse verfügen.
- Ein eidg. Fähigkeitszeugnis besitzen und 4 Jahre Berufspraxis in der Aufbereitung von Rohstoffen nachweisen sowie über die erforderlichen Modulabschlüsse verfügen.
- 6 Jahre Berufspraxis in der Aufbereitung von Rohstoffen nachweisen und über die erforderlichen Modulabschlüsse verfügen.