Zulassung

Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, muss der Kandidat / die Kandidatin eine der folgenden Zulassungsbedingungen erfüllen:

  • Ein eidg. Fähigkeitszeugnis in einem technischen Beruf besitzen und 2 Jahre Berufspraxis in der Aufbereitung von Rohstoffen nachweisen sowie über die erforderlichen Modulabschlüsse verfügen.
  • Ein eidg. Fähigkeitszeugnis besitzen und 4 Jahre Berufspraxis in der Aufbereitung von Rohstoffen nachweisen sowie über die erforderlichen Modulabschlüsse verfügen.
  • 6 Jahre Berufspraxis in der Aufbereitung von Rohstoffen nachweisen und über die erforderlichen Modulabschlüsse verfügen.
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