Zulassung
Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, muss der Kandidat / die Kandidatin eine der folgenden Zulassungsbedingungen erfüllen:
- Ein eidg. Fähigkeitszeugnis in einem technischen Beruf besitzen und 2 Jahre Berufspraxis in der Aufbereitung von Rohstoffen nachweisen sowie über die erforderlichen Modulabschlüsse verfügen.
- Ein eidg. Fähigkeitszeugnis besitzen und 4 Jahre Berufspraxis in der Aufbereitung von Rohstoffen nachweisen sowie über die erforderlichen Modulabschlüsse verfügen.
- 6 Jahre Berufspraxis in der Aufbereitung von Rohstoffen nachweisen und über die erforderlichen Modulabschlüsse verfügen.
Neue Bedingungen ab 2027
Um zur Berufsprüfung zugelassen zu werden, muss die Kandidatin/der Kandidat die sechs Modulprüfungen bestanden haben und über Berufserfahrung in der Rohstoffaufbereitung verfügen. Wie viel Berufserfahrung nötig ist, hängt von der Vorbildung ab und ist in der neuen Prüfungsordnung geregelt.